Bewilligung von Zuschüssen für rückengerechte Stühle, Büromöbel und
Arbeitshilfen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Wo stelle ich meinen Antrag?
-Bundesversicherung für Angestellte BfA
-Landesversicherungsanstalt LVA
-Berufsgenossenschaft
-Knappschaftsversicherung
-Arbeitsämter
2. Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.
3. Was brauche ich zur Antragstellung?
-Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen
(Beide Formulare erhalten Sievon Ihrem Rentenversicherungsträger).
-Das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik).
-Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellen-beschreibung.
-Einen Kostenvoranschlag von Poppel Form & Funktion. » info@popello.de
Reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit.
4. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschußt?
Stehpulte, Bürostühle, Arthrodesenstühle, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb.
5. Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich?
-Die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken.
-Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger.
-Die Technischen Berater der Arbeitsämter.
-Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte.
6. Wichtig! Der Antrag muß vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Diese sind:
-Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungs-pflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungs-pflichtige
Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
-Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wege-unfall.
-Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren ver-sicherungspflichtiger Beschäftigung.
-Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte, oder Sonderfälle. Voraussetzung: 50% GdB oder 30% mit Gleichstellung.
|